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... dass die 5 Ortschaften der Gemeinde Hesperingen früher zu zwei Gemeinden gehörten? Im Jahre 1795 entstanden in Luxemburg die Gemeinden durch den Einmarsch der französischen Revolutionstruppen, die eine neue Verwaltungsordnung ("administration municipale") einrichteten, an deren Spitze ein "agent municipal" oder "maire" mit einem "adjoint" stand. Luxemburg, welches die Bezeichnung Wälderdepartement erhielt, wurde in "arrondissements" aufgeteilt, die wiederum in Kantone zerfielen. Schon am 31.08.1795 wurde Hesperingen zum Kanton, das aus 16 "agences" bestand, darunter Alzingen und Hesperingen. Zu Alzingen gehörte Alzingen, Fentingen und Kockelscheuer, zu Hesperingen die gleichnamige Ortschaft Hesperingen sowie Itzig. Diese republikanische Einteilung war jedoch nur von kurzer Dauer, denn Mitte Dezember 1799 gab es eine neue durch das Konsulat (mit Napoléon Bonaparte) herbeigeführte Verfassung, die den Gemeinden eine gewisse Selbstständigkeit verlieh, an deren Spitze nun ein Bürgermeister ("maire") und ein "sous-maire" standen. Die "agence" Alzingen (Alzingen, Fentingen und Kockelscheuer) bestand um 1799/1800 aus 357 Einwohnern, die "agence" Hesperingen aus den Dörfern Hesperingen und Itzig sowie der bei Turbelsloch gelegenen Schleifmühle (nicht zu verwechseln mit der auf dem Bann Hamm gelegenen Schleifmühle) mit einer Einwohnerzahl von 710 Personen. Diese Aufteilung in zwei Gemeinden bestand bis Januar 1823. Am 02.08.1819 wurde von der "Députation des Etats du Grand Duché de Luxembourg" die Schaffung größerer ländlicher Gemeinden beschlossen und Hesperingen sollte gar mit den Gemeinden Alzingen, Hollerich und Leudelingen zusammengeschlossen werden. Nach einigen weiteren Denkspielen wurde dann am 30.07.1822 entschieden, die neue Gemeinde "Hespérange" (damalige Schreibweise) mit den vier Ortschaften Alzingen, Fentingen, Hesperingen und Itzig zu konstituieren, wozu auch die auf dem Itziger Bann gelegene Schleifmühle gehörte. Howald war damals noch unbewohnt und gehörte (wie noch heute) zur Sektion Hesperingen. Durch königlichen Beschluss vom 02.01.1823 trat diese Verordnung dann in Kraft, welche noch bis heute ihre Gültigkeit behalten hat.
Roland Schumacher |